Förderung & Zulassung

AZAV & AVGS — Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die AZAV-Zulassung von PMB, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und den Ablauf der geförderten Teilnahme.

AZAV-zugelassen

Zert.-Nr. MZ-VG7282

Gültig bis 19.01.2029

§ 45 SGB III

Was ist der AVGS?

Grundlagen


Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Er ermöglicht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen die Teilnahme an zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung — in der Regel kostenfrei.

Die rechtliche Grundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III. Die Entscheidung über Ausgabe und Einlösung eines AVGS trifft die zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter.

Grundsätzlich können Personen einen AVGS erhalten, die arbeitslos gemeldet sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als förderberechtigt anerkannt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen prüft ausschließlich die zuständige Behörde. Ein Anspruch auf Förderung entsteht durch die Darstellung eines Angebots nicht automatisch.

Entscheidung trifft immer die Behörde.

AZAV steht für „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung”. Nur AZAV-zugelassene Träger und Maßnahmen dürfen über einen AVGS abgerechnet werden. Die Zulassung stellt sicher, dass Anbieter und Maßnahmen bestimmten Qualitätsstandards entsprechen.

PMB ist durch die CERTURIA Certification Germany GmbH zugelassen, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist.

Förderung und Kosten

Finanzierung


Bei Vorliegen eines gültigen und vor Maßnahmebeginn bewilligten AVGS entstehen den Teilnehmenden für die Maßnahme keine eigenen Kosten. Die Vergütung wird direkt zwischen PMB und dem Kostenträger abgerechnet.

Ohne vorherige Bewilligung durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist eine Förderung über AVGS nicht möglich.

✓ Kostenfrei bei bewilligtem AVGS
 

Den AVGS beantragen Sie direkt bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter — in der Regel in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechperson dort. PMB kann diesen Prozess nicht einleiten oder beschleunigen.

Wir empfehlen: Nehmen Sie zuerst Kontakt zu uns auf. Nach dem Erstgespräch können wir Ihnen eine Beschreibung des passenden Angebots mitgeben, die Sie bei Ihrer Behörde vorlegen können.

Wenn Sie bereits einen AVGS haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob der Gutschein zu einem unserer zugelassenen Angebote passt — hinsichtlich Maßnahmeziel, Inhalt, Laufzeit, regionaler Gültigkeit und Durchführungsform.

Wichtig: Die Maßnahme darf erst beginnen, nachdem die Teilnahme durch den Kostenträger bestätigt wurde. Bitte starten Sie nicht eigenständig vor dieser Bestätigung.

Erst nach Bewilligung starten.

Ablauf & Einstieg

Prozess


Das Erstgespräch dient der gegenseitigen Orientierung. Wir besprechen Ihre persönliche Ausgangslage, den individuellen Unterstützungsbedarf und welches Coaching-Angebot zu Ihrer Situation passt.

Außerdem klären wir die Voraussetzungen für eine Förderung über einen AVGS. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenlos. Es ersetzt keine Bewilligung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Nein. Der Einstieg ist individuell möglich — es gibt keine festen Kursstarttermine. Die Maßnahme beginnt, sobald ein passender AVGS vorliegt, die Maßnahme zum Gutschein passt und die Teilnahme durch den Kostenträger bewilligt wurde.

Nach Bewilligung stimmen wir gemeinsam einen Starttermin ab, der zu Ihrem Zeitplan passt.

✓ Flexibler, individueller Einstieg

Vor Maßnahmebeginn wird gemeinsam geprüft, ob der AVGS zur jeweiligen zugelassenen Maßnahme passt. Dabei werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  • Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt
  • Zeitliche Gültigkeit des Gutscheins
  • Regionale Gültigkeit
  • Maßnahmedauer und Durchführungsform
  • Übereinstimmung mit der bewilligten Förderart

Nein. Die zugelassenen Maßnahmen werden ausschließlich als Einzelmaßnahmen in Präsenz am Standort Neumünster (Bismarckstraße 1–3) durchgeführt. Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber sowie asynchrone Maßnahmeanteile sind nicht Bestandteil der Zulassung.

Nur Präsenz in Neumünster zugelassen

Die zugelassenen Maßnahmen

Angebote


PMB bietet drei zugelassene Einzelcoachings an:

  • Bewerbungscoaching (MN-113607) — 20 UE, bis zu 5 Wochen
  • Netzwerkcoaching (MN-113606) — 37 UE, bis zu 8 Wochen
  • Interkulturelles Sprachcoaching (MN-113608) — 40 UE, bis zu 8 Wochen

Alle drei Maßnahmen werden als Einzelmaßnahmen in Präsenz durchgeführt und dienen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III.

Das Coaching richtet sich an Personen, die Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache sprechen und ihre berufliche Kommunikationsfähigkeit im deutschen Arbeitsalltag verbessern möchten. Im Mittelpunkt stehen konkrete berufliche Situationen — keine allgemeine Sprachförderung.

Wichtig: Dieses Coaching ersetzt keinen Integrationskurs, keinen allgemeinen Sprachkurs und keinen Berufssprachkurs nach anderen Fördergrundlagen.

Kein Ersatz für Integrations- oder Sprachkurse

Das ist grundsätzlich möglich, hängt aber von der Entscheidung des Kostenträgers ab. Für jede Maßnahme ist ein eigener AVGS erforderlich, der vor Maßnahmebeginn durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bewilligt werden muss. Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer Ansprechperson bei der Behörde.

Abgrenzung & Hinweise

Wichtig


Die Coachings bei PMB sind arbeitsmarktbezogene Unterstützungsangebote. Sie ersetzen ausdrücklich nicht:

  • Medizinische oder psychiatrische Behandlung
  • Psychotherapeutische Beratung oder Begleitung
  • Rechtliche oder sozialrechtliche Beratung
  • Therapeutische oder heilkundliche Leistungen
  • Integrations- oder allgemeine Sprachkurse (beim Sprachcoaching)

Diagnostische Leistungen sind ebenfalls nicht Bestandteil der Maßnahmen.

Nein. Die Darstellung eines Angebots durch PMB begründet keinen Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung über Ausgabe und Einlösung eines AVGS trifft ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Kein Rechtsanspruch durch Angebotsdarstellung

Die Maßnahmen von PMB sind durch die CERTURIA Certification Germany GmbH zugelassen. CERTURIA ist eine durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle.

  • Zertifikats-Nr.: MZ-VG7282
  • Dokumenten-ID: DOC47532
  • Gültigkeit: 20.01.2026 bis 19.01.2029
  • Standort: Bismarckstraße 1–3, 24534 Neumünster

AZAV-zugelassen nach § 45 SGB III

Noch Fragen?

Im ersten Gespräch klären wir alles rund um Förderung, AVGS und das passende Angebot — kostenlos und unverbindlich.